Haftung/Haftungsverzicht:
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
– den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
– Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen
samt Zubehör verursacht werden und
– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen
– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
– den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen
Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-Up, Rennen), beim Slalom
im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
– beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche
aus unerlaubter Handlung.